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Strafvollzug in Österreich

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für den Strafvollzug in Österreich bildet das Strafvollzugsgesetz 1969 (StVG).

Zwecke des Strafvollzuges

Gemäß dem § 20 des Strafvollzugsgesetzes soll der Vollzug der Freiheitsstrafe den Verurteilten zu einer rechtschaffenen und den Bedürfnissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verhelfen und sie abhalten, schädlichen Neigungen nachzugehen. Der Vollzug soll außerdem den Unwert des der Verurteilung zugrundeliegenden Verhaltens aufzeigen.

Leitung

Die oberste Leitung des Strafvollzuges liegt in beim Bundesministerium für Justiz. Die Vollzugsdirektion ist seit 2007 Dienstbehörde und operative Oberbehörde für den österreichischen Strafvollzug. Sie führt die Aufsicht über 27 Justizanstalten und die Strafvollzugsakademie.

Justizanstalten

In Österreich gibt es 27 Justizanstalten; 7  Strafvollzugsanstalten für Männer: Stein, Graz-Karlau, Garsten, Suben, Sonnberg, Hirtenberg, Wien-Simmering; 1 Strafvollzugsanstalt für Jugendliche: Gerasdorf; 1  Strafvollzugsanstalt für Frauen: Schwarzau; 3  Anstalten für den Maßnahmenvollzug: Göllersdorf, Wien-Mittersteig, Wien-Favoriten; 15   gerichtliche Gefangenenhäuser: Eisenstadt, Wien-Josefstadt, Wr. Neustadt, St. Pölten, Krems, Korneuburg, Graz-Jakomini, Leoben, Klagenfurt, Linz, Wels, Ried, Salzburg, Innsbruck, Feldkirch.

Insassen

Zum 1.12.2009 sind 8708 Personen in Haft (5757 Strafgefangene,  1994 Untersuchungshäftlinge und 787 im Maßnahmenvollzug, 170 sonstige Anhaltungen), 3980 Insassen aus über 100 Nationen besitzen nicht die österreichische Staatsangehörigkeit. Rund 5% der Insassen in den Justizanstalten sind Frauen. Rund 3% sind jugendliche Straftäter (14. – 18. Lebensjahr). Zirka 8% "junge Erwachsene" (18. – 21. Lebensjahr).

Elektronisch überwachter Hausarrest

Seit 1. September 2010 besteht die Möglichkeit der Verbüßung
einer Haftstrafe in Form des elektronisch überwachten Hausarrests.

Antrag Hausarrest (Download PDF, 61 KB)
Einzugsermächtigung (Download PDF, 7 KB)
BGBLA_2010_I_64 (Download PDF, 270 KB)
Verordnung BGBLA_2010_II_279 (Download PDF, 110 KB)
Vermögensbekenntnis (Download PDF, 173 KB)
Einwilligungserkärung (Download PDF, 77 KB)
Einverständniserklärung (Download PDF, 95 KB)

Personalwesen

3892 Bedienstete sind im österreichischen Strafvollzug tätig, 3124 davon sind Justizwachebedienstete. Die übrigen Bediensteten kommen aus den verschiedensten Professionen, z.B.: ÄrztInnen, PsychologInnen, Seelsorger, SoziologInnen, PädagogInnen, SozialarbeiterInnen, TherapeutInnen, Krankenpflegepersonal, Verwaltungspersonal sowie weiteres Anstaltspersonal aus besonderen Ausbildungszweigen.

Bewerbungsbogen (Download PDF, 1201 KB)

Strafvollzugsakademie

Die Aus- und Fortbildung des Personals erfolgt durch die Strafvollzugsakademie. Justizeigene und externe Trainer und Spezialisten gewährleisten eine zeitgemäße Aus- und Fortbildung.

Begriffe

  • Untersuchungshaft

Wird verhängt, wenn gegen eine Person der dringende Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung besteht und einer der gesetzlichen Haftgründe (Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr und Tatbegehungs- bzw. Tatausführungsgefahr) besteht.

  • Strafhaft

Ist der Vollzug einer gerichtlich verhängten Freiheitsstrafe.

  • Maßnahmenvollzug

Auf Einweisung in den Maßnahmenvollzug ist in den folgenden Fällen neben oder an Stelle einer Strafe durch das Gericht zu erkennen wenn eine besondere Gefährlichkeit des Täters gegeben ist. Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (§ 21 Abs 1 oder Abs 2 StGB), Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher (§ 22 StGB), Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter (§ 23 StGB).

Budget

Im Bundesvoranschlag 2010 sind für den Strafvollzug rund 337,6 Mio. Euro vorgesehen, davon im Personalaufwand rund 170,6 Mio. Euro, im Sachaufwand rund 167,0 Mio. Euro. Bei den Einnahmen sind für das Jahr 2010 rund 48,7 Mio. Euro veranschlagt.

Arbeitswesen

Strafgefangene sind zur Arbeit verpflichtet. Die Justizanstalten verfügen dafür über verschiedene Werkstätten und Betriebe in rund 50 "Sparten". Die Justizanstalten übernehmen auch Arbeit für Betriebe der freien Wirtschaft, wobei Preise und Arbeitsmöglichkeiten über die Anstalten selbst erfragt werden können.

 

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